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Landschaftsarchitektur

Der Landschaftsarchitekt besitzt die notwendigen Fähigkeiten, Konzepte für die zukünftige Nutzung und Entwicklung von Räumen zu erarbeiten. Ob im städtischen Bereich oder in der freien Landschaft, ob auf öffentlichen oder privaten Grünflächen, der Landschaftsarchitekt ist aufgrund seiner technischen, gestalterischen und ökologischen Kenntnisse in der Lage, Räume so zu gestalten, dass sie sowohl den Ansprüchen des Menschen wie der Natur gerecht werden.

Das Arbeitsfeld des Landschaftsarchitekten umfasst die Planung von Freiräumen von Städten, Dörfern und Gemeinden in Hinblick auf gestalterische und ökologische Aspekte und die Objektplanung im privaten, gewerblichen und öffentlichen Bereich.

Konkret bedeutet das:

  • Planung aller Formen von Grün- und Erholungsflächen im besiedelten Bereich, von privaten Gärten über Friedhöfe, Sport- und Freizeiteinrichtungen bis hin zu öffentlichen Parkanlagen

  • Erarbeiten städtebaulicher Grünkonzepte

  • Umgestaltung von Industriebrachen unter ökologischen und nutzungsrelevanten Gesichtspunkten

  • Erarbeiten von Grünversorgungs- und Erholungskonzepte

  • Tourismusplanung

  • Entwickeln von Konzepten für nachhaltige Entwicklung von Städten und Gemeinden

  • Konzepte zur Begegnung städtischer Probleme

Die Objektplanung umfasst unter Anderem:

Die städtebaulichen Belange werden in der Bauleitplanung in Zusammenarbeit mit Stadtplanern erarbeitet. Die Bauleitplanung besteht unter anderem aus:

Die unmittelbare Zusammenarbeit mit Architekten und Stadtplanern ermöglicht uns eine umfassende und zeitnahe Ausarbeitung aller städtebaulicher Planungen.

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